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Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen
Auf Grund unseres Kassensitzes sind wir berechtigt, auch Kassenpatienten zu behandeln.
Sogenannte IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen) müssen in Rechnung gestellt werden.
 
Unterstützung bei der Kostenerstattung
Die "Gesellschaft für biologische Krebsabwehr" möchte Betroffenen helfen, bei der Kostenerstattung
durch die Krankenkassen zu ihrem Recht zu kommen. Zu diesem Zweck hat sie verschiedene
Informationen, Ratschläge und Hilfestellungen gesammelt und ins Netz gestellt:

>>  Zur Gesellschaft für biologische Krebsabwehr
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